Heinrichs Immobilien – Wohnen
Miete & Vermietung

Mietvertrag

Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Der Wohnraummietvertrag regelt Parteien, Mietsache, Miete und Betriebskosten sowie Rechte und Pflichten. Üblich ist der unbefristete Vertrag; Zeitmietverträge brauchen einen gesetzlich anerkannten Befristungsgrund. Varianten wie Index- und Staffelmiete regeln Mieterhöhungen im Voraus. Für Vermieter entscheidend: ein aktueller, rechtssicherer Vertrag – veraltete Muster kosten im Streitfall bares Geld.

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