Heinrichs Immobilien – Wohnen

Leistung im Detail

Drohnenaufnahmen: die Perspektive, die Grundstücke verkauft

Die Antwort zuerst: Wir fliegen selbst – mit einer registrierten, versicherten Drohne unter 250 g, die auch in Wohngebieten zugelassen ist. Grundstückszuschnitt, Lage und Umgebung aus der Luft: dort, wo es dem Objekt nützt, in jedem Verkaufsauftrag inklusive. (Stand: Juli 2026)

Wann das Luftbild den Unterschied macht

Grundstücke & Baugrund

Zuschnitt, Grenzen und Erschließung sind aus der Luft auf einen Blick erfassbar – was kein Foto vom Boden leisten kann. Für Baugrundstücke fast unverzichtbar.

Häuser mit großem Grund & Hofstellen

Garten, Nebengebäude, Obstwiese, Umgriff: Gerade im Landkreis Freising – von den Amperauen bis zur Hallertau – verkauft die Lage mit. Das Luftbild zeigt sie.

Lage & Umgebung

Abstand zur Straße, Blick übers Ortsbild, Nähe zu Wald oder Weiher: Luftaufnahmen beantworten Käuferfragen, bevor sie gestellt werden – und heben Ihr Exposé von der Masse ab.

Registriert, versichert, rücksichtsvoll

  • Drohne unter 250 g – zugelassen für den Betrieb in Wohngebieten (offene Kategorie A1)
  • Beim Luftfahrt-Bundesamt registriert (e-ID sichtbar am Gerät)
  • Spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung – gesetzliche Pflicht, bei uns selbstverständlich
  • Flüge nur über dem Verkaufsobjekt, Nachbargrundstücke bleiben außen vor (Datenschutz)
  • Geflogen von unserem eigenen, geübten Piloten – kein anonymer Subunternehmer
„Das mir nach kürzester Zeit vorgelegte hochwertige Exposé beinhaltete lückenlos alle Angaben zum Objekt mit beeindruckenden Drohnenfotos […].“
Kundenstimme eines Verkäufers – Gewerbeobjekt, vermittelt von Heinrichs Immobilien
Bayerisches Ortsbild mit Kirchturm – Lagequalitäten, die Luftaufnahmen sichtbar machen

Häufige Fragen zu Drohnenaufnahmen

Wann lohnen sich Drohnenaufnahmen beim Immobilienverkauf?
Immer dann, wenn Grundstück, Lage oder Umgriff zum Wert beitragen: bei Baugrundstücken, Häusern mit großem Garten, Hofstellen und Objekten in besonderer Lage. Bei einer Etagenwohnung bringt das Luftbild dagegen wenig – wir setzen die Drohne dort ein, wo sie den Verkauf wirklich unterstützt.
Sind die Drohnenflüge legal und versichert?
Ja. Unsere Drohne wiegt unter 250 Gramm und darf damit in der offenen Kategorie A1 auch in Wohngebieten fliegen. Sie ist beim Luftfahrt-Bundesamt registriert und über eine spezielle Drohnen-Haftpflicht versichert. Die Privatsphäre der Nachbarn respektieren wir strikt – fotografiert wird nur Ihr Objekt.
Wer fliegt die Drohne?
Unser eigener Foto- und Videograf – derselbe, der auch Ihre Objektfotos macht. Dadurch stammen Bodenaufnahmen, Video und Luftbilder aus einer Hand und passen stilistisch zusammen.
Was passiert mit den Luftaufnahmen?
Die besten Aufnahmen fließen in Exposé, Portalanzeigen und – als Titelmotiv – in die Hochglanzbroschüre ein. Auf Wunsch kombinieren wir sie mit Lageplan-Einblendungen, damit Käufer Grundstücksgrenzen und Ausrichtung sofort verstehen.
Was kosten die Drohnenaufnahmen?
Für Verkaufsauftrags-Kunden: nichts extra. Luftbildaufnahmen gehören zu unserem Leistungskatalog – wir setzen sie überall dort ein, wo sie für Ihr Objekt sinnvoll sind, abgegolten allein über die Erfolgsprovision.

Verwandte Leistungen

Video

Drohne & Video im Einsatz

Aktuelle Objektvideos mit Luftaufnahmen von unserem YouTube-Kanal – so präsentieren wir auch Ihre Immobilie.

Alle Videos auf YouTube →

Videos öffnen auf YouTube – erst mit dem Klick werden Daten an YouTube übertragen.

Zeigen Sie Ihr Grundstück von oben

Luftbild, Fotos, 3D-Rundgang und Hochglanz-Exposé – die komplette Präsentation aus einer Hand.

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