Heinrichs Immobilien – Wohnen

Leistung im Detail

Verkaufsunterlagen: Wir beschaffen alles – Sie unterschreiben nur die Vollmacht

Die Antwort zuerst: Für einen sauberen Immobilienverkauf brauchen Sie 10 bis 15 Dokumente von fünf verschiedenen Stellen – vom Grundbuchamt bis zur Hausverwaltung. Bei Heinrichs Immobilien übernehmen wir die komplette Beschaffung mit Ihrer Vollmacht: im Verkaufsauftrag inklusive, ohne Aufpreis. (Stand: Juli 2026)

Die Checkliste: Das gehört in eine vollständige Verkaufsakte

Banken, Notare und kritische Käufer fragen genau diese Dokumente ab. Je vollständiger die Akte, desto schneller und sicherer der Verkauf.

Für jedes Haus und Grundstück

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte / Liegenschaftskarte
  • Baupläne, Baugenehmigung & Baubeschreibung
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
  • Grundsteuerbescheid
  • Nachweise zu Modernisierungen & Sanierungen
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • Erschließungs- und Anliegerbescheinigungen
  • Bei Vermietung: Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen

Zusätzlich bei Eigentumswohnungen

  • Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
  • Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen
  • Wirtschaftsplan & Hausgeldabrechnungen
  • Stand der Instandhaltungsrücklage
  • Beschluss-Sammlung der WEG
Tipp: Die WEG-Unterlagen der letzten drei Jahre sind für Käufer das wichtigste Prüfmaterial – wir fordern sie direkt bei der Hausverwaltung an.

Wer liefert was? Unsere Wege zu den Ämtern im Landkreis Freising

Grundbuchamt (Amtsgericht Freising)

Grundbuchauszug mit Abteilung I–III: Eigentum, Lasten, Grundschulden. Wir fordern ihn mit Ihrer Vollmacht aktuell an – Käufer und Banken akzeptieren nur jüngere Auszüge.

Landratsamt & Bauamt der Gemeinde

Bauakte, Baugenehmigungen, Baulastenverzeichnis: Je nach Gemeinde liegen die Akten beim Landratsamt Freising oder im örtlichen Bauamt – wir wissen, wo wir anfragen müssen.

Vermessungsamt & weitere Stellen

Flurkarte vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Erschließungsnachweise von der Gemeinde, WEG-Unterlagen von der Hausverwaltung – alles aus einer Hand koordiniert.

Was fehlende Unterlagen wirklich kosten

  • Banken finanzieren nicht ohne vollständige Objektunterlagen – der Käufer springt ab oder der Notartermin verschiebt sich um Wochen.
  • Lücken in der Akte werten Käufer als Risiko – und verhandeln den Preis entsprechend nach unten.
  • Ein fehlender Energieausweis bei der Besichtigung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Deshalb gilt bei uns: Erst wenn die Akte vollständig ist, geht Ihre Immobilie in die Vermarktung – parallel zu Fotografie und Exposé.

Häufige Fragen zu Verkaufsunterlagen

Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf?
Die Basis bilden Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, Wohnflächenberechnung und Energieausweis. Je nach Objekt kommen Baulastenauskunft, Modernisierungsnachweise oder – bei Eigentumswohnungen – Teilungserklärung, WEG-Protokolle und Hausgeldabrechnungen dazu. Als Verkaufsauftrags-Kunde müssen Sie sich darum nicht kümmern: Wir beschaffen alles.
Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?
Fehlende Unterlagen sind einer der häufigsten Gründe für geplatzte oder verzögerte Verkäufe: Banken finanzieren nicht ohne vollständige Objektunterlagen, und Käufer werten Lücken als Risiko – was auf den Preis drückt. Deshalb stellen wir die Akte vollständig zusammen, bevor die Vermarktung startet.
Ist der Energieausweis beim Verkauf Pflicht?
Ja. Spätestens zur Besichtigung muss ein gültiger Energieausweis vorliegen (§ 80 GEG), sonst drohen Bußgelder. Fehlt er, organisieren wir die Erstellung über unsere Partner – rechtzeitig vor dem Vermarktungsstart.
Wie lange dauert die Beschaffung der Unterlagen?
Mit Vollmacht und unserer Behelfsroutine liegen die meisten Dokumente innerhalb von ein bis drei Wochen vor – abhängig von den Bearbeitungszeiten der Ämter. Wir starten deshalb sofort nach Auftragserteilung, parallel zu Fotos und Exposé.
Was kostet die Unterlagen-Beschaffung bei Heinrichs Immobilien?
Für Verkaufsauftrags-Kunden: nichts extra. Die komplette Beschaffung und Aufbereitung ist Teil unseres Leistungskatalogs und mit der Erfolgsprovision abgegolten. Reine Amtsgebühren (z. B. für den Grundbuchauszug) fallen in geringer Höhe an.

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Eine Vollmacht von Ihnen – den Rest erledigen wir. Vom Grundbuchauszug bis zur WEG-Akte.

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